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Garten der Sternenkinder

 
 
 
 
ERDBESTATTUNG "GARTEN DER STERNENKINDER  4"

Erdbestattungen im „Garten der Sternenkinder“ sind Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich. Über die eingeschränkten Möglichkeiten der Grabgestaltung informieren Sie sich bitte bei der Kirchhofsverwaltung.

Gebühren:

Für die Erdbestattung im „Garten der Sternenkinder“ fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre): 
ohne Feierleistung 269,75 €
inklusive Feierleistung392,75 €

Anmeldung einer Bestattung und Kostenübernahmeerklärung »
Friedhofsgebührenordnung 2007 »

 

ERDBESTATTUNG "GARTEN DER STERNENKINDER III"

Erdbestattungen im „Garten der Sternenkinder“ sind Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich. Über die eingeschränkten Möglichkeiten der Grabgestaltung informieren Sie sich bitte bei der Kirchhofsverwaltung.

Gebühren:

Für die Erdbestattung im „Garten der Sternenkinder“ fallen folgende Gebühren an:

Grabberechtigungsgebühr (für 20 Jahre): 
ohne Feierleistung 321,75 €
inklusive Feierleistung444,75 €

Beschriftung der Lebensdaten: Der Auftrag zur Beschriftung muss seperat an die Firma Scherhag gehen. Die dafür anfallenden Kosten sind nicht in den Gebühren enthalten.