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MONATSSPRUCH
Juni
Gott spricht: Suchet mich, so werdet ihr leben.
(Am 5,4)
Juli<
So bekehre dich nun zu deinem Gott, halte fest an Barmherzigkeit
und Recht und hoffe stets auf deinen Gott!
(Hos 12,7)
August<
Jesus Christus spricht: Ihr urteilt, wie Menschen urteilen,
ich urteile über keinen.
(Joh 8,15)
JAHRESLOSUNG
2010
Jesus Christus spricht: Euer Herz erschrecke nicht. Glaubt an Gott und glaubt an mich
(Johannes 14,1)
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| Grabstätten und Gebühren | Erd-Reihenstelle |
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Erd-Reihenstellen sind Reihengräber und grundsätzlich einstellig. Sie werden der Reihe nach vom Kirchhof vergeben. Die Zuteilung erfolgt für 20 Jahre. Nach Ablauf der Ruhefrist von 20 Jahren wird das Grab eingeebnet und neu vergeben. Das Nutzungsrecht kann nicht verlängert werden. Zusätzliche Urnenbeisetzungen sind nicht möglich. Über die eingeschränkten Möglichkeiten der Grabgestaltung informieren Sie sich bitte bei der Kirchhofsverwaltung.
Gebühren:
Für die Beisetzung in einer Erd-Reihenstelle fallen folgende Gebühren an:
| Grabberechtigungsgebühr: |
220,00 € |
| Bestattungsgebühr inkl. Leistungen bei Trauerfeiern*: |
808,00 € |
| gesamt: |
1.028,00 € |
* Bestattungsgebühren inkl. Trägergebühren: 427,00 EUR; Leistungen bei Trauerfeiern: Trauerfeier in der Kapelle für die Dauer von bis zu 30 Minuten 135,00 EUR; Orgel- oder Harmoniumspiel 38,00 EUR; Erstgestaltung bei Reihenstellen 200,00 EUR; Merkschild 8,00 EUR
Anmeldung einer Bestattung und Kostenübernahmeerklärung »
Friedhofsgebührenordnung 2007 » |
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UNSERE KIRCHHÖFE
Kirchhofsverwaltung
Lutz Mertens
Tel (0 30) 7 81 18 50
Alter Zwölf-Apostel-Kirchhof
Kolonnenstraße 24–25
10829 Berlin
Neuer Zwölf-Apostel-Kirchhof
Werdauer Weg 5
10829 Berlin
Alter St.-Matthäus Kirchhof
Großgörschenstraße 12–14
10829 Berlin
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